Klasse A Ab 24/21*/20 Jahren Kein Vorbesitz Einschluss: A2, A1 und AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
* Mindestalter für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge 21 Jahre
** Bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Klasse A2 Ab 18 Jahren Kein Vorbesitz Einschluss: A1 und AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr
als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht:
Fahrererlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.
Klasse A1 Ab 16 Jahren Kein Vorbesitz Einschluss: AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse AM Ab 16 Jahren Kein Vorbesitz Einschluss: Keine
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Außerdem geben wir Mofa-Ausbildungskurse.